Haftung bei der Limited Gesellschaft - Haftungsbeschränkung

Die Haftungsbeschränkung ist einer der Hauptgründe, warum viele Kleinunternehmer, für die eine GmbH-Gründung unerschwinglich ist, sich für eine Limited-Gründung entscheiden. Haftungsbeschränkung ohne Mindeststammkapital – so lautet auch das Hauptverkaufsargument vieler Limited-Vermittler. Doch wie immer wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte man die ganze Sache noch einmal genauer beleuchten. Dies gilt insbesondere auch für die Haftungsbeschränkung bei der Limited.

Rechtsform Limited – Haftungsbeschränkung zum Schnäppchenpreis?

Tatsächlich ist es so, dass eine Limited schon mit einem Stammkapital von einem Pfund (ca. 1,50 Euro) gegründet werden kann, worauf dann auch die Haftung beschränkt ist. Streng genommen ist so eine Limited aber schon nach dem Kauf neuer Briefumschläge zahlungsunfähig und somit insolvent.

Da niemand seine gerade gegründete Firma in die Insolvenz treiben möchte, wird der Gründer bzw. Direktor seiner Limited ein Darlehen geben, und dieses, sobald das Geschäft besser läuft, wieder aus der Firma herausziehen. Soweit der Plan – doch was passiert, wenn die Gesellschaft doch in die Insolvenz geht? Sofern der Direktor zuvor sein Darlehen an sich zurückzahlt, kann er sich im schlimmsten Fall noch strafbar machen: Denn ein Geschäftsführer, der eine zahlungsunfähige Gesellschaft weiterbetrieben hat, kann nach deutschem Recht persönlich haftbar gemacht werden und hat darüber hinaus eine Straftat begangen.

Im Ergebnis kann sich der Direktor vielleicht sein Darlehen zurückzahlen, wird im Anschluss aber für diese Darlehenssumme persönlich haften müssen, so dass das die Gesamthaftung doch über das gezeichnete Stammkapital von einem Pfund hinausgehen kann.

Eine Haftungsbeschränkung auf wenige Pfund ist also wenig realistisch. Es sei denn, Sie erwarten bereits wenige Tage nach Aufnahme des Geschäftsbetriebes den Eingang bedeutender Rechnungsbeträge, aus denen Sie die weitere Geschäftstätigkeit finanzieren können. Anderenfalls dürfte die effektive Haftung zumindest einige hundert Euro betragen.

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