Annual General Meeting – Generalversammlung der Limited

Die Generalversammlung oder Annual General Meeting einer Limited ist das oberste Organ der Gesellschaft. Dieses Annual General Meeting muss einmal im Jahr durch den Director der Limited einberufen werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Gründung einer Limited muss die das erste Annual General Meeting nach spätestens 18 Monaten stattfinden.

Alle Anteilseigner einer Limited, auch Shareholder genannt, üben über das Annual General Meeting ihre Rechte innerhalb der Gesellschaft aus.

Die wesentlichen Aufgaben der Generalversammlung bestehen in der Ernennung des Directors der Limited sowie zum Beispiel in der Beschließung einer Namensänderung der Gesellschaft oder auch gegebenenfalls der Auflösung der Limited. Wichtig ist auch die Entscheidung, wie mit dem Gewinn eines Geschäftsjahres verfahren werden soll. Hier legen die Teilnehmer des Annual General Meeting fest, ob diese Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet oder aber einbehalten werden sollen. Wird die Ausschüttung der Gewinne beschlossen, so erhält jeder Shareholder der Limited den entsprechenden Prozentsatz dessen, was seinen eigenen Anteilen im Verhältnis zu allen ausgegebenen Anteilen der Limited entspricht.

Neben der jährlichen Annual General Meeting Pflichtversammlung, kann jederzeit auch eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der Limited festgelegt werden. Auch eine solche außerordentliche Gesellschafterversammlung wird in der Regel durch den Director der Limited einberufen, allerdings kann auch jeder Gesellschafter der Gesellschaft eine solche außerordentliche Versammlung einberufen. Unabhängig von der Anzahl der Sharholder oder Gesellschafter ist eine Beschlussfähigkeit des Annual General Meeting gegeben, wenn mindestens zwei der Gesellschafter der Limited anwesend sind. Bei einer Einpersonengesellschaft ist selbstverständlich nur ein Gesellschafter ausreichend.

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