Gründung einer Limited: Voraussetzungen und Vorgehensweise
Die Rechtsform einer Limited, sozusagen die englische Version einer GmbH, wird bei uns in Deutschland zunehmend populärer. Durch Medien und Serviceanbieter wird jedoch teilweise leider der Eindruck vermittelt, dass die Gründung einer Limited ein Kinderspiel sei und die Gründung quasi ohne festgelegte Rahmenbedingungen über Nacht vonstatten gehe. Dem ist natürlich nicht so. Auch wenn die Limited unbestritten ihre Vorteile hat, so bewegt man sich als Limited-Inhaber deshalb noch lange nicht in einer rechtsfreien Sphäre.Wer kann eine Limited Gründen?
Grundsätzlich kann jeder Europäer gemäß der EU-Niederlassungsfreiheit eine Limited gründen. Einzige Voraussetzung von britischer Seite aus ist ein registriertes Büro auf britischem Boden. Der Hauptgeschäftssitz oder eine Zweigniederlassung kann dagegen ohne weitere Probleme einfach nach Deutschland verlegt werden. Dies war jedoch nicht immer so: Erst am 13.03.2003, also vor wenigen Jahren, hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die Rechtmäßigkeit der im Ausland gegründeten Gesellschaften gegeben ist. Somit kann jede natürliche (und auch juristische) Person, die in Deutschland eine Kapitalgesellschaft gründen kann, alternativ auch eine Limited gründen. Zusätzlich können ehemalige Geschäftsführer insolvent gegangenen GmbH mit einer Limited einen unternehmerischen Neuanfang starten. Die Gesellschaft kann auch so konstruiert werden, dass geschäftliche Aktivitäten in Deutschland möglich sind, ohne dass Gläubiger aus Privatinsolvenz-Verfahren auf das Vermögen der Gesellschaft Zugriff haben. Konkretere Informationen hierzu bieten Ihnen darauf spezialisierte Rechtsanwälte.Mit wie vielen Personen kann eine Limited gegründet werden?
Für die Gründung einer Limited werden mindestens zwei Personen benötigt. Das englische Gesellschaftsrecht sieht vor, dass eine Limited über mindestens zwei Officers verfügen muss. – Einen Director und einen Secretary. Werden zwei oder mehr Directors benannt, kann ein Director auch gleichzeitig Secretary sein. Der Secretary ist hauptsächlich mit den behördlichen Aufgaben der Limited betraut. Diese Funktion kann auch gegen Gebühr von einer Limited-Gründungsgesellschaft übernommen werden. So dass im Endeffekt eine Person alleine – als Director – eine Limited gründen kann. Sowohl Director als auch Secretary können Gesellschafter der Limited sein. Wobei ein einziger Gesellschafter aber ausreicht.Kommentar schreiben