Unterschiede zwischen Limited und GmbH

Nicht umsonst erfreut sich die Geschäftsform der Limited einer immer größeren Beliebtheit, schließlich sind mit einer Limited-Gründung einige handfeste Vorteile verbunden, in deren Genuss man bei einer GmbH-Gründung nicht kommt.

Gerade für kleinere Unternehmen und Selbstständige, für die eine GmbH-Gründung aufgrund der komplizierten, teuren Gründung sowie den hohen Stammkapitalanforderungen (25.000 Euro) bisher nicht realisierbar war, ist die Limited eine attraktive Alternative. Dies gilt besonders dann, wenn Unternehmen oder Selbstständige in einem Geschäftsfeld tätig sind, in dem sich eine Haftungsbeschränkung empfiehlt. Im Folgenden finden Sie die bedeutendsten Unterschiede übersichtlich gegenübergestellt:

Stammkapital

Während das Stammkapital bei der GmbH mindestens 25.000 Euro betragen muss, ist für die Limited keine Mindesthöhe des Stammkapitals vorgesehen.

Gründungskosten und -dauer

Die Gründung einer Limited ist innerhalb weniger Tage möglich, eine GmbH-Gründung kann sich durchaus über einige Wochen bzw. Monate hinziehen. Auch beim Vergleich der Gründungskosten schneidet die Limited deutlich besser ab: Die Eintragung ins englische Handelsregister kostet ca. 30 Euro und kann ohne zusätzliche Notartermine erfolgen. Dank der deutschen Bürokratie ist die GmbH-Gründung deutlich komplizierter und auch kostenaufwendiger, so dass die Gründungskosten üblicherweise 10000 Euro übersteigen.

Anzahl der Gründer

Eine GmbH kann als Ein-Mann-Gesellschaft gegründet werden. Für eine Limited werden mindestens ein Direktor und ein Sekretär benötigt. Bei Gründung über einen Limited-Dienstleister kann der Sekretär in der Regel gestellt werden.

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